Jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Rentenversicherung machen mich zu einem kompetenten Vertreter für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherungsanstalten.
Die Zulassung zum Rentenberater wurde mir am 21.12.1990 vom Landgericht Waldshut-Tiengen erteilt. Seither helfe und berate ich erfolgreich meinen Mandanten bei allen Rentenfragen und setze deren Ansprüche durch.
Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. seit 1991. Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im in- und ausländischen Rentenrecht.
- Rentenberater sind Organe der Rechtspflege, sie sind von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen
- sie sind unabhängige Vertreter ihrer Mandanten
- sie sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
- sie sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
- sie unterstehen der Aufsicht der Präsidenten des Landgerichts
- sie unterliegen der Schweigepflicht
Die Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.07.1980 sagt aus:
„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden
Bedeutung des Sozialversicherungsrechts und Rechtslebens – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.
Das Bundesversicherungsamt, als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Rentenversicherung, hat bei einer Prüfung mehrerer tausend Rentenbescheide festgestellt, dass ein großer Teil dieser Renten falsch berechnet wurde. Im veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Jahres 2008 werden die überwiegenden Fehler, wie mangelhafte Beratung und Falschberechnungen, aufgelistet.
Wir Rentenberater stellen in unserer täglichen Arbeit fest, dass fast die Hälfte der geprüften Rentenbescheide fehlerhaft sind. Lassen Sie sich von uns beraten!